Auch Indoor erlaubt: Übergangslösung im Vereinssport für Minderjährige
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Seit dem 9. November steht die Corona-Ampel im Freistaat auf Rot, es gelten strengere Beschränkungen. Zwar gilt bei der Sportausübung im Freien weiter keine 3G-, 3G-Plus- oder 2G-Regel – auch nicht bei der Benutzung von Duschen, Umkleiden und/oder Toiletten. Bei Indoor-Sport ist der Zugang aktuell jedoch auf geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren beschränkt.
 
Von PM BFV
 
Dahingehend hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder an diesem Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz jedoch weitere Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) bekanntgegeben.

So sind ab dem 11. November (Donnerstag) neben Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch minderjährige Schüler*innen über zwölf Jahren, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, übergangsweise bis zum 31. Dezember 2021 auch bei roter Krankenhaus-Ampel für Indoor-Sport zugelassen, um an sportlichen Eigenaktivitäten teilzunehmen. Dazu zählt auch der Vereinssport in der Halle.

 

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