Trotz NRW-Vorstoß: Ligenfußball in Bayern nicht vor September
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Während NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am gestrigen Mittwoch bereits einen Stufenplan bis zur Wiederaufnahme von Sportarten mit Körperkontakt zum 30. Mai erklärt hat, stehen für Bayern nun zumindest die ersten Schritte zur Wiederaufnahme der individuellen Sportaktivitäten fest. Für den Fußball ist derweil nur klar, dass der Wiedereinstieg in die Saison nicht vor dem 1. September stattfinden wird.
 
Von Marco Galuska
 
Die ersten Schritte zurück zum Breitensport stehen in Bayern unmittelbar bevor, wie der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) heute vermeldet. Ab kommender Woche können Sportvereine wieder unter Einhaltung der Vorgaben Sport anbieten. Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben.

Nach wie vor sind Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios geschlossen. Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen ist ebenfalls weiterhin grundsätzlich untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter genauen Voraussetzungen (siehe dazu Infobox: "Was ist erlaubt?")

Höchstmaß an Eigenverantwortung als Basis für weitere Schritte

Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung sei ein wichtiger Startschuss für die Wiederaufnahme des Sports. Der BLSV appelliert ausdrücklich "an alle Sportlerinnen und Sportler, bei diesen ersten Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen." Gerade die in dieser Woche bekannt gewordenen Aufnahmen aus der Kabine des Bundesligisten Hertha BSC lieferten hierzu eben gerade keine Vorbildfunktion und könnten den Plan zu einer weiteren Rückkehr zum Mannschaftssport gefährden. "Unsere Aufgabe, jetzt gemeinsam mit der Politik weitere Konzepte zu entwickeln, werden wir mit Hochdruck angehen", verspricht der BLSV und hat für seine Vereinen und Sportfachverbände Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs auf Basis der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erstellt. Auf der Corona-Info Seite des BLSV finden Sie dazu alle ständig aktualisierten Informationen: https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

BLSV-Meldeportal wird zum 10. Mai 2020 eingestellt

Im Zuge des am 16. März in Bayern ausgerufenen Katastrophenfalls hat der BLSV eine digitale Meldeplattform bereitgestellt, um die zu erwartenden finanziellen Schäden entsprechend zu beziffern. Hierzu sind bislang rund 3000 Meldungen eingegangen und ein potentieller Schaden von etwa 200 Millionen Euro wurde prognostiziert. "Das BLSV-Meldeportal hat somit als digitales Meldeorgan zu dieser positiven Entwicklung beitragen können und wird nun zum 10. Mai geschlossen", vermeldet der BLSV in seiner heutigen Information an die Sportvereine. Mehr dazu auch hier!

Fußball-Ligen starten nicht vor dem 1. September

Der Fußball muss sich in Bayern indes noch ein wenig gedulden, auch wenn die gestrige Meldung des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet, wonach die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt ab dem 30. Mai wieder gestattet sei, freilich Begehrlichkeiten geweckt hat. Ein Datum für einen Start des Trainingsbetriebs in Bayern steht bislang noch nicht fest.

Der Bayerische Fußball-Verband hat am gestrigen Mittwoch die offiziellen Anpassungen in der Spielordnung bekannt gegeben. Nach §13 Nr. 1 endet aufgrund der Covid-19-Pandemie das Spieljahr 2019/2020 nicht am 30.06.2020. Die Saison wird mindestens bis zum 31.08.2020 ausgesetzt und danach frühestens ab dem 1. September 2020 mit einer Vorankündigung von mindestens vier Wochen fortgeführt. Das Spieljahr 2020/2021 beginnt frühestens nach Abschluss des Spieljahres 2019/2020 und kann in verkürzter und/oder geänderter Form ausgespielt werden oder ganz entfallen. Eine Entscheidung über eine Austragung der Saison 2020/2021 in verkürzter und/oder geänderter Form ist spätestens drei Wochen nach Fortsetzung des Spielbetriebs der Saison 2019/2020 zu treffen, wobei sicherzustellen ist, dass das Spieljahr 2019/2020 vorrangig zu Ende gespielt wird. Für den Spielbetrieb der Junioren, der Senioren, im Freizeitfußball, im Firmen-und Behördenfußball sowie für den Spielbetrieb der Regionalliga Bayern können davon abweichende Regelungen beschlossen werden.

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